Mitteilungen des Kassenwarts
M. Pätzold, Köln
Die Rechnungen für die Mitgliedsbeiträge 2001 werden Mitte Oktober 2000 verschickt (Zahlungsziel 15.Dezember 2000). Die Mitgliedsbeiträge werden sich gegenüber 1999 nicht verändern.
Jedoch wird sich etwas an der Durchführung der Rechnungsstellung ändern. Die Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben, Spenden für wissenschaftliche Zwecke, bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Laut den neuesten Steuerrichtlinien muß die Zahlung des Mitgliedsbeitrages durch eine Zuwendungs-bescheinigung nachgewiesen werden. Diese Zuwendungsbescheinigung darf erst nach Eingang der Zahlung ausgestellt werden.
Anderseits kann den Mitgliedern, die ihren Beitrag
per Lastschrift einziehen lassen, direkt eine Zuwendungsbescheinigung statt
einer Rechnung zugesandt werden. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, zur
Vermeidung von weiteren Portokosten, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Laut Auskunft der RAS wird sich voraussichtlich der Preis des
GJI in britischen Pfund Sterling (GBP) für den Jahrgang 2001 nicht ändern.
Der Preis des Jahrgangs 2000 war gegenüber 1999 um 10% gestiegen, dazu kam
ein sehr schlechter Umtauschkurs des GBP gegenüber dem EURO. Diese Preissteigerung
war im Jahr 2000 von der DGG nicht vollständig an die Abonnenten weitergegeben worden. Dies ist für 2001 in
diesem Umfang nicht mehr möglich. Ausgehend von einem Umtauschkurs von 3,20 DM für ein 1 GBP ergeben sich die folgenden
(abgerundeten) Preise des GJI für den Jahrgang 2001:
Preise
des GJI Jahrgang 2001
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Mitglieder, Doppelmitglieder, Senioren, |
GBP 67.00 |
DM 214,- |
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Junioren |
GBP 23.00 |
DM 73,- |
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Korporative Mitglieder |
GBP 786.25 |
DM 2510,- |
Die Restmittel in der GJI-Kasse erlauben es, einen Umtauschkurs bis 3,30 DM abzupuffern.
Die Adressen von 23 Mitgliedern sind
(weiterhin) unbekannt. Wer etwas über den Verbleib dieser Mitglieder (siehe
Liste) mitteilen kann, möge mich bitte informieren. Für die „Unbekannten“, die
seit 1999 in dieser Liste vertreten sind, erlischt am 31.12.2000 die
Mitgliedschaft in der DGG.